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   OVG Saarland, 29.06.2016 - 2 B 164/16   

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OVG Saarland, 29.06.2016 - 2 B 164/16 (https://dejure.org/2016,17070)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.06.2016 - 2 B 164/16 (https://dejure.org/2016,17070)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 2 B 164/16 (https://dejure.org/2016,17070)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachholung des Visumsverfahrens bei einner durch ärztliche Bescheinigungen glaubhaft gemachten Risikoschwangerschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUFENTHALTSERLAUBNIS; KIND; LEBENSUNTERHALT; NACHHOLUNG; RISIKOSCHWANGERSCHAFT; VISUMSVERFAHREN; ZUMUTBARKEIT

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Nachholung des Visumsverfahrens bei einner durch ärztliche Bescheinigungen glaubhaft gemachten Risikoschwangerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aussetzung der Abschiebung einer Ausländerin wegen einer Risikoschwangerschaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Saarland, 26.02.2010 - 2 B 511/09

    Risikoschwangerschaft als Abschiebungshindernis bei familiärem Zusammenleben mit

    Auszug aus OVG Saarland, 29.06.2016 - 2 B 164/16
    Denn die Gefahr, dass die werdende Mutter unter diesen Umständen durch eine abschiebungsbedingte Trennung Belastungen ausgesetzt ist, die die Leibesfrucht gefährden, ist ungleich höher als bei einer vorübergehenden Trennung während einer normal verlaufenden Schwangerschaft.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.2.2010 - 2 B 511/09 - (juris) und vom 24.4.2008 - 2 B 199/08 - sowie OVG Sachsen, Beschluss vom 25.1.2006 - 3 BS 274/05 - (juris); OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.4.2008 - 2 M 84/08 - (juris)).

    Vermag die wertentscheidende Grundsatznorm des Art. 6 GG im Fall des Vorliegens einer Risikoschwangerschaft danach bereits vor der Geburt des Kindes Vorwirkungen zugunsten des werdenden Vaters zu entfalten, die einer Abschiebung entgegenstehen,(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.2.2010 - 2 B 511/09 - (juris)) so gilt dies erst recht zu Gunsten der werdenden Mutter, hier der Antragstellerin.

    Der Senat sieht deshalb hier, anders als in den Fällen, in denen es um eine Aufenthaltsbeendigung des Kindesvaters ging,(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.2.2010 - 2 B 511/09 -, sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.7.2011 - OVG 12 S 41.11 - (juris)) keine Veranlassung, die gebotene einstweilige Verpflichtung, von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegenüber der Antragstellerin abzusehen, hinsichtlich ihrer Dauer auf die Zeit der Schwangerschaft zuzüglich eines in Anlehnung an § 6 Abs. 1 MuSchG bestimmten Zeitraums von 8 Wochen nach der Geburt zu begrenzen.

  • VG Saarlouis, 06.05.2016 - 6 L 102/16

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Ehegattennachzugs

    Auszug aus OVG Saarland, 29.06.2016 - 2 B 164/16
    Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 6. Mai 2016 - 6 L 102/16 - wird der Antragsgegner vorläufig verpflichtet, von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegen die Antragstellerin Abstand zu nehmen.

    Mit Beschluss vom 6.5.2016 - 6 L 102/16 - hat das Verwaltungsgericht den Antrag zurückgewiesen.

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Saarland, 29.06.2016 - 2 B 164/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30.1.2002 - 2 BvR 231/00 - (juris), und vom 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682) verpflichtet die in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu fördern und zu schützen hat, die Ausländerbehörden bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Bindungen des Ausländers an Familienangehörige, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, bedeutungsangemessen zu berücksichtigen.
  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Saarland, 29.06.2016 - 2 B 164/16
    Der Betroffenheit eines noch sehr kleinen Kindes kommt dabei ein hohes, gegen eine Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht zu.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2012 - 2 A 45/12 - zur Nachholung des Visumsverfahrens (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387)) Ein neu geborenes Kind ist auch nach Ablauf der Mutterschutzfrist in besonderem Maße auf die Nähe und Fürsorge der Mutter angewiesen.
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus OVG Saarland, 29.06.2016 - 2 B 164/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30.1.2002 - 2 BvR 231/00 - (juris), und vom 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682) verpflichtet die in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu fördern und zu schützen hat, die Ausländerbehörden bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Bindungen des Ausländers an Familienangehörige, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, bedeutungsangemessen zu berücksichtigen.
  • OVG Sachsen, 25.01.2006 - 3 BS 274/05

    Abschiebung, rechtliches Abschiebungshindernis, Risikoschwangerschaft,

    Auszug aus OVG Saarland, 29.06.2016 - 2 B 164/16
    Denn die Gefahr, dass die werdende Mutter unter diesen Umständen durch eine abschiebungsbedingte Trennung Belastungen ausgesetzt ist, die die Leibesfrucht gefährden, ist ungleich höher als bei einer vorübergehenden Trennung während einer normal verlaufenden Schwangerschaft.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.2.2010 - 2 B 511/09 - (juris) und vom 24.4.2008 - 2 B 199/08 - sowie OVG Sachsen, Beschluss vom 25.1.2006 - 3 BS 274/05 - (juris); OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.4.2008 - 2 M 84/08 - (juris)).
  • OVG Saarland, 24.04.2008 - 2 B 199/08

    Abschiebung trotz Heiratsabsicht des Ausländers und Schwangerschaft der deutschen

    Auszug aus OVG Saarland, 29.06.2016 - 2 B 164/16
    Denn die Gefahr, dass die werdende Mutter unter diesen Umständen durch eine abschiebungsbedingte Trennung Belastungen ausgesetzt ist, die die Leibesfrucht gefährden, ist ungleich höher als bei einer vorübergehenden Trennung während einer normal verlaufenden Schwangerschaft.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.2.2010 - 2 B 511/09 - (juris) und vom 24.4.2008 - 2 B 199/08 - sowie OVG Sachsen, Beschluss vom 25.1.2006 - 3 BS 274/05 - (juris); OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.4.2008 - 2 M 84/08 - (juris)).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2008 - 2 M 84/08

    Aussetzung der Abschiebung bei Risikoschwangerschaft der deutschen

    Auszug aus OVG Saarland, 29.06.2016 - 2 B 164/16
    Denn die Gefahr, dass die werdende Mutter unter diesen Umständen durch eine abschiebungsbedingte Trennung Belastungen ausgesetzt ist, die die Leibesfrucht gefährden, ist ungleich höher als bei einer vorübergehenden Trennung während einer normal verlaufenden Schwangerschaft.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.2.2010 - 2 B 511/09 - (juris) und vom 24.4.2008 - 2 B 199/08 - sowie OVG Sachsen, Beschluss vom 25.1.2006 - 3 BS 274/05 - (juris); OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.4.2008 - 2 M 84/08 - (juris)).
  • OVG Saarland, 25.10.2012 - 2 A 45/12

    Zur Divergenz nach § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO - Aufenthaltsbeendigung eines Ausländers

    Auszug aus OVG Saarland, 29.06.2016 - 2 B 164/16
    Der Betroffenheit eines noch sehr kleinen Kindes kommt dabei ein hohes, gegen eine Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht zu.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2012 - 2 A 45/12 - zur Nachholung des Visumsverfahrens (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387)) Ein neu geborenes Kind ist auch nach Ablauf der Mutterschutzfrist in besonderem Maße auf die Nähe und Fürsorge der Mutter angewiesen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2011 - 12 S 41.11

    Abschiebungsschutz; bevorstehende Geburt des dritten Kindes;

    Auszug aus OVG Saarland, 29.06.2016 - 2 B 164/16
    Der Senat sieht deshalb hier, anders als in den Fällen, in denen es um eine Aufenthaltsbeendigung des Kindesvaters ging,(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.2.2010 - 2 B 511/09 -, sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.7.2011 - OVG 12 S 41.11 - (juris)) keine Veranlassung, die gebotene einstweilige Verpflichtung, von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegenüber der Antragstellerin abzusehen, hinsichtlich ihrer Dauer auf die Zeit der Schwangerschaft zuzüglich eines in Anlehnung an § 6 Abs. 1 MuSchG bestimmten Zeitraums von 8 Wochen nach der Geburt zu begrenzen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2009 - 18 B 1156/09

    Anspruch auf Gewährung von Abschiebungsschutz auf Grund einer Schwangerschaft

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2012 - 2 M 111/12

    Ausländerrecht - zur Ausübung der Personensorge und zur Schutzpflicht des Staates

  • VG Saarlouis, 22.04.2021 - 6 K 624/19

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 36 Abs. 2 AufenthG;

    Siehe im Übrigen auch OVG des Saarlandes, Beschl. v. 29.6.2016, 2 B 164/16, juris Rn. 13, wonach ein neu geborenes Kind auf die Nähe und Fürsorge der Mutter angewiesen sei und ein Zurücklassen des Kindes bei dem anderen Elternteil zur Nachholung des Visumsverfahrens unabhängig von Besonderheiten des Einzelfalls jedenfalls im ersten Lebensjahr nicht zumutbar sei.
  • VG Saarlouis, 23.08.2016 - 6 L 1114/16

    Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Familiennachzugs bei Einreise ohne

    Die in Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, verpflichtet den Antragsgegner als Ausländerbehörde, bei seiner Entscheidung die familiären Bindungen des den weiteren Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris, und 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387; ferner OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.05.2016 - 2 B 46/16 - und 29.06.2016 - 2 B 164/16 -, je m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 03.08.2016 - 6 L 696/16

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Ehegattennachzugs mangels Einreise

    BVerfG, Beschlüsse vom 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris, und 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387; ferner OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.05.2016 - 2 B 46/16 - und 29.06.2016 - 2 B 164/16 -, je m.w.N.
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